Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 34.15, 1 B 34.15 (1 C 12.15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24272
BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 34.15, 1 B 34.15 (1 C 12.15) (https://dejure.org/2015,24272)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 B 34.15, 1 B 34.15 (1 C 12.15) (https://dejure.org/2015,24272)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 B 34.15, 1 B 34.15 (1 C 12.15) (https://dejure.org/2015,24272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Ablehnung eines Asylantrags

  • rewis.io

    Rechtsschutzweg bei unzulässiger Asylantragsablehnung durch BAMF

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 27a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Ablehnung eines Asylantrags

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutzweg bei unzulässiger Asylantragsablehnung durch BAMF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VG Osnabrück, 14.10.2015 - 5 A 390/15

    Angemessene Frist; Arbeitsüberlastung; Asylerstantrag; Durchentscheiden;

    Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris).
  • OVG Saarland, 23.03.2016 - 2 A 38/16

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Drittstaatenbescheide; Übertragbarkeit

    Auch dem Zulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.8.2015 - 1 B 34.15 - (Revisionsverfahren: 1 C 12.15) zur Klärung der Frage, ob in den Fällen, in denen ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Unrecht gemäß § 27a AsylVfG als unzulässig abgelehnt worden ist, Rechtsschutz "nur" im Wege der Anfechtungsklage oder ob "auch" im Wege der auf eine Flüchtlingsanerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren ist, lässt sich jedenfalls keine Pflicht der Schutzsuchenden entnehmen, in derartigen Fällen zwingend eine auf die Zuerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu erheben.

    Der von der Beklagten im Zulassungsantrag angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.8.2015 - 1 B 34.15 - rechtfertigt keine andere Betrachtungsweise.

  • VG Düsseldorf, 28.11.2016 - 6 K 12579/16

    Anhörung ; Asylverfahren; Durchentscheiden; isoliert; Anfechtungsklage;

    Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris).
  • VG Hannover, 11.01.2016 - 7 A 5037/15

    Asylantrag; Bescheidung; Dolmetscher; Grund; Identität; Untätigkeitsklage;

    Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris).
  • VG Aachen, 28.10.2015 - 8 K 299/15

    Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat

    Das Bundesamt soll zudem die Möglichkeit behalten, einen Antrag als offensichtlich begründet abzulehnen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 13 A 221/15.A -, juris; das BVerwG hat in einem anderen Verfahren wegen dieser Rechtsfrage die Revision zugelassen, BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris.
  • VG Aachen, 28.10.2015 - 8 K 468/15

    Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat

    Das Bundesamt soll zudem die Möglichkeit behalten, einen Antrag als offensichtlich begründet abzulehnen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 13 A 221/15.A -, juris; das BVerwG hat in einem anderen Verfahren wegen dieser Rechtsfrage die Revision zugelassen, BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 3 N 29.16

    Dublinverfahren, Berufungszulassungsantrag, Anfechtungsklage,

    Die Beklagte hat die Klärungsbedürftigkeit der von ihr gestellten Frage auch nicht durch den Verweis auf den ohnehin vor dem Urteil vom 27. Oktober 2015 (- 1 C 32.14 -NVwZ 2016, 154) ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2015 - 1 B 34.15 - (juris) dargetan.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht