Rechtsprechung
BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 34.15, 1 B 34.15 (1 C 12.15) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 27a AsylVfG
Rechtsschutzweg bei unzulässiger Asylantragsablehnung durch BAMF - rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 27a AsylVfG
Rechtsschutzweg bei unzulässiger Asylantragsablehnung durch BAMF
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Ablehnung eines Asylantrags
- rewis.io
Rechtsschutzweg bei unzulässiger Asylantragsablehnung durch BAMF
- ra.de
- milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 27a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Ablehnung eines Asylantrags - datenbank.nwb.de
Rechtsschutzweg bei unzulässiger Asylantragsablehnung durch BAMF
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.09.2014 - A 3 K 4877/13
- VG Stuttgart, 11.11.2014 - A 3 K 4877/13
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 121/15
- BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 34.15, 1 B 34.15 (1 C 12.15)
- VG Regensburg, 03.11.2016 - RN 7 S 16.32724
- BVerwG - 1 C 12.15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (7)
- VG Osnabrück, 14.10.2015 - 5 A 390/15
Angemessene Frist; Arbeitsüberlastung; Asylerstantrag; Durchentscheiden; …
Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (…Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris). - OVG Saarland, 23.03.2016 - 2 A 38/16
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen Drittstaatenbescheide; Übertragbarkeit …
Auch dem Zulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.8.2015 - 1 B 34.15 - (Revisionsverfahren: 1 C 12.15) zur Klärung der Frage, ob in den Fällen, in denen ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Unrecht gemäß § 27a AsylVfG als unzulässig abgelehnt worden ist, Rechtsschutz "nur" im Wege der Anfechtungsklage oder ob "auch" im Wege der auf eine Flüchtlingsanerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren ist, lässt sich jedenfalls keine Pflicht der Schutzsuchenden entnehmen, in derartigen Fällen zwingend eine auf die Zuerkennung gerichteten Verpflichtungsklage zu erheben.Der von der Beklagten im Zulassungsantrag angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.8.2015 - 1 B 34.15 - rechtfertigt keine andere Betrachtungsweise.
- VG Düsseldorf, 28.11.2016 - 6 K 12579/16
Anhörung ; Asylverfahren; Durchentscheiden; isoliert; Anfechtungsklage; …
Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (…Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris).
- VG Hannover, 11.01.2016 - 7 A 5037/15
Asylantrag; Bescheidung; Dolmetscher; Grund; Identität; Untätigkeitsklage; …
Für den Fall, dass das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat, weil es die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens nicht für zuständig hält, hat die Kammer (…Urteil vom 23.01.2012 - 5 A 212/11 -, juris, Rn. 26) bereits festgestellt, dass das Gericht ebenfalls nicht verpflichtet ist, die Sache spruchreif zu machen (insoweit nun Revisionszulassung in anderer Sache durch das BVerwG wegen grundsätzlicher Bedeutung mit Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris). - VG Aachen, 28.10.2015 - 8 K 299/15
Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat
Das Bundesamt soll zudem die Möglichkeit behalten, einen Antrag als offensichtlich begründet abzulehnen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 13 A 221/15.A -, juris; das BVerwG hat in einem anderen Verfahren wegen dieser Rechtsfrage die Revision zugelassen, BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris. - VG Aachen, 28.10.2015 - 8 K 468/15
Konzept normativer Vergewisserung; Sicherer Drittstaat
Das Bundesamt soll zudem die Möglichkeit behalten, einen Antrag als offensichtlich begründet abzulehnen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 13 A 221/15.A -, juris; das BVerwG hat in einem anderen Verfahren wegen dieser Rechtsfrage die Revision zugelassen, BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 34/15, 1 B 34/15 (1 C 12/15) -, juris. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 3 N 29.16
Dublinverfahren, Berufungszulassungsantrag, Anfechtungsklage, …
Die Beklagte hat die Klärungsbedürftigkeit der von ihr gestellten Frage auch nicht durch den Verweis auf den ohnehin vor dem Urteil vom 27. Oktober 2015 (- 1 C 32.14 -NVwZ 2016, 154) ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2015 - 1 B 34.15 - (juris) dargetan.